Sie ziehen um? Die Technischen Werke Naumburg helfen Ihnen
Gut vorbereitet ins neue Zuhause – wir begleiten Sie bei Ihrem Umzug!
Ein Umzug bringt oft Vorfreude mit sich, bedeutet aber auch eine Vielzahl an organisatorischen Aufgaben – vom Packen der Umzugskartons bis hin zur Koordination von Helfern oder Umzugsfirmen. Auch Behördengänge sowie die Ummeldung von Strom, Internet oder Versicherungen gehören dazu und können schnell überfordern.
Damit Sie den Überblick behalten und entspannt in Ihrem neuen Zuhause ankommen, unterstützen wir Sie umfassend – von der Planung bis zur Eingewöhnung. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung, damit Ihr Umzug reibungslos und stressfrei verläuft.
Neuregelungen bei Strommeldungen ab 6. Juni 2025: Das müssen Sie bei Umzügen beachten
Ab dem 6. Juni 2025 treten neue gesetzliche Vorgaben für den Stromanbieterwechsel sowie für An-, Ab- und Ummeldungen im Zusammenhang mit Umzügen in Kraft. Ziel ist es, den Anbieterwechsel technisch innerhalb von 24 Stunden zu ermöglichen.
Gasverträge sind von diesen Änderungen nicht betroffen.
Was ändert sich?
- Rückwirkende An- und Abmeldungen sind nicht mehr erlaubt.
- Meldungen können nur noch für die Zukunft vorgenommen werden.
- Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert.
Was gilt bei Umzügen?
- Meldung mindestens 14 Tage im Voraus:
Ein- und Auszüge müssen spätestens zwei Wochen vor dem Umzug gemeldet werden. - Übergabeprotokoll mit Zählerständen:
Innerhalb von 14 Tagen nach Ein- oder Auszug einreichen. Notieren Sie Zählerstand und Datum. - Marktlokations-ID (MaLo-ID) notwendig:
Bei jeder An-, Ab- und Ummeldung benötigen wir die MaLo-ID (11-stellig), die Ihre Verbrauchsstelle eindeutig identifiziert. Diese finden Sie auf Ihrer Vertragsbestätigung, Stromrechnung oder im Online-Kundenportal.
Wichtig für Mieter, Vermieter und Eigentümer:
- Ohne rechtzeitige Abmeldung bleibt der Stromanschluss auf den Namen des bisherigen Mieters oder Eigentümers registriert.
→ Das kann zu unnötigen Kosten führen, wenn der Nachmieter den Strom nutzt, aber der Vertrag vom Vormieter noch läuft.
- Empfehlungen:
- Melden Sie Ein- und Auszüge mindestens 14 Tage vorab.
- Zählerstand bei Schlüsselübergabe festhalten.
- Übergabeprotokoll als Nachweis aufbewahren.
- Informieren Sie Mieter über die neuen Fristen.
Rechtlicher Hintergrund:
Diese Änderungen basieren auf den Vorgaben der Bundesnetzagentur (§ 20a Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz – EnWG). Sie sollen den Wechselprozess transparenter und effizienter gestalten – zum Vorteil aller Beteiligten.
Ansprechpartner
Für weitere Fragen nutzen Sie gern folgenden Kontakt:
TWN Kundencenter
Salzstraße 15/16
06618 Naumburg
Telefon: 03445 755-164
E-Mail: kundenservice(at)twn-naumburg.de