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Stromnetz - Geschäftsbedingungen

Unter nachfolgendem Link erhalten Sie ergänzende Informationen der Technischen Werke Naumburg (TWN) zum Anschluss von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (sVE) zur netzorientierten Steuerung nach § 14a EnWG:

Nachfolgende Regelung gilt ausschließlich für Anlagen mit Inbetriebnahme bis 31.12.2023.

Für Inbetriebnahmen von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (wie Ladepunkten für E-Mobile) gelten die Regelungen des §14a sowie die Festlegungen der Bundesnetzagentur Beschluss BK6-22-300 zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach §14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie der Beschluss BK8-22/010-A zur Festlegung von Netzentgelten für steuerbare Anschlüsse und Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG.

Die v.g. Beschlüsse der Bundesnetzagentur sind auf deren Internetseite veröffentlicht: