Stromnetz - Geschäftsbedingungen
Unter nachfolgendem Link erhalten Sie ergänzende Informationen der Technischen Werke Naumburg (TWN) zum Anschluss von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (sVE) zur netzorientierten Steuerung nach § 14a EnWG:
Zur technischen Umsetzung der kommunikativen Verbindung zwischen sVE und Steuereinrichtung verweisen wir auf die TAB 2023 Version 2 , die Umsetzungshilfen zu den gültigen VDE-Anwendungsregeln VDE-AR-N 4100 und 4105 und zu den BDEW-TAB-2023 sowie auf die
Allgemeine Bedingungen über die netzorientierte Steuerung von sVE .
Weitere Informationsquellen sind auf der Homepage der HEA – Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung e.V. unter folgendem Link zu finden:
https://www.hea.de/themen/elektroinstallation/steuerbare-verbrauchseinrichtungen-nach-14a-enwg
Link zur Broschüre der HEA:
https://www.hea.de/assets/hea/pdf/allgemein/erstinformation-steuerbare-verbrauchseinrichtungen.pdf
Auch der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) führt auf seiner Homepage einen ZVEH-Hinweis zur Umsetzung des § 14a EnWG:
https://www.zveh.de/maerkte-themen/technik-und-normung/steuve
Nachfolgende Regelung gilt ausschließlich für Anlagen mit Inbetriebnahme bis 31.12.2023.
Für Inbetriebnahmen von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (wie Ladepunkten für E-Mobile) gelten die Regelungen des §14a sowie die Festlegungen der Bundesnetzagentur Beschluss BK6-22-300 zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach §14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie der Beschluss BK8-22/010-A zur Festlegung von Netzentgelten für steuerbare Anschlüsse und Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG.
Die v.g. Beschlüsse der Bundesnetzagentur sind auf deren Internetseite veröffentlicht: