Standrohrverleih
Allgemeines
Die Technische Werke Naumburg GmbH hat die Bedingungen zur Nutzung von Standrohren im Netzgebiet in Abstimmung mit der Stadt Naumburg geändert. Zur Sicherstellung der Verkehrssicherungspflicht ist ab 2026 in allen Fällen eine Aufstellgenehmigung bei der Stadt Naumburg einzuholen. Die übrigen Voraussetzungen für den Standrohrverleih sind im Folgenden erläutert.
Wie beantrage ich eine Aufstellgenehmigung?
Die Nutzung von Hydranten auf öffentlichen Verkehrsflächen wie Plätzen, Gehwegen oder Straßen kann eine Genehmigung der Stadt Naumburg erforderlich machen.
Sofern eine Genehmigungspflicht besteht, ist der Antrag schriftlich bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde bzw. dem Ordnungsamt einzureichen und muss spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Nutzungsbeginn vorliegen. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel etwa zwei Wochen.
Voraussetzungen für die Ausleihe eines Standrohres bei TWN
Zur Versorgung einer Baustelle oder einer Veranstaltung mit Trinkwasser ist der Einsatz eines Standrohres erforderlich. Es ist nicht möglich, Standrohre zur Poolbefüllung anzumieten. Grund ist der in der Vergangenheit hohe Wartungsaufwand (inklusive Hygienemaßnahmen) bei nicht sachgemäßer Verwendung.
Der Antrag für einen befristeten Netzanschluss (Standrohrwasserzähler) kann während der Öffnungszeiten in unserem Kundencenter gestellt werden.
Bitte bringen Sie zur Ausleihe folgende Unterlagen und Nachweise mit:
falls erforderlich Genehmigung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde/Ordnungsamt zur Nutzung des Hydranten
Kaution in Höhe von 749,00 Euro (zahlbar per Girocard) im Kundencenter in der Salzstraße 15/16
Angabe Ihrer Bankverbindung zur Rückerstattung der Kaution (IBAN und BIC erforderlich)
Für Privatkunden: gültiger Personalausweis
„Antrag für das Setzen eines Standrohres im Wasserversorgungsnetz der TWN"
Um sicherzustellen, dass Ihnen ein geeignetes Standrohr zur Verfügung gestellt werden kann, bitten wir Sie, mindestens zwei Wochen vor dem gewünschten Ausleihtermin Kontakt mit uns aufzunehmen. Da nicht alle Hydranten im Versorgungsnetz für den Einsatz eines Standrohres geeignet sind, informieren wir Sie gern über passende Standorte und Einsatzmöglichkeiten.
Kosten für den Anschluss und den Bezug von Trinkwasser über ein vermietetes Standrohr
Informationen zu den Kosten für den Anschluss und den Bezug von Trinkwasser über ein gemietetes Standrohr finden Sie im Nutzungsvertrag.
Der Mieter ist verantwortlich für den Wasserverbrauch, welcher durch einen Wasserzähler erfasst wird. Die verbrauchte Wassermenge wird auf volle Kubikmeter aufgerundet. Der Preis pro Einheit richtet sich nach den aktuellen TWN-Preisbedingungen 2,51 €/m³ netto bzw. 2,69 €/m³ brutto Trinkwasser.
Hinweis: Bei einer Mietdauer von mehr als 3 Monaten erfolgt auf Grundlage des gemeldeten Zählerstandes eine Zwischenabrechnung.
Zu den Formularen:
Ihr Kontakt zu uns:
Bei Fragen zum Standort und zur Wahl des Standrohr-Typs:
Meisterbereich Wasser bei der Servicegesellschaft, Telefon: 03443 2873 423 oder 03443 2873 421
Bei Fragen zum Nutzungsvertrag, zur Kaution und zur Abrechnung:
TWN-Kundencenter, Salzstraße 15/16, Telefon: 03443 755 164
Bei allgemeinen Fragen zur Organisation des Standrohrverleihs:
Vertriebsleiter Herr Marko Jahnke, Telefon: 03445 755 105

