Messstellenbetrieb - Allgemeine Informationen

Aus aktuellem Anlassbeachten Sie bitte unsere Warnhinweise

Derzeit erhalten Naumburger Haushalte  Postwurfsendungen der DMG Deutsche Messwesen GmbH / Metrify Smart Metering GmbH. Diese amtlich wirkenden Schreiben sollen Empfänger veranlassen, ihren Stromzähler kurzfristig austauschen zu lassen. Die TWN weist daraufhin, dass hierfür kein Grund besteht und die DMG nicht im Auftrag der TWN handelt. Empfänger sind nicht verpflichtet darauf zu reagieren, weder das Angebot anzunehmen noch einen Termin zu vereinbaren. Es bestehen keinerlei vertragliche Beziehungen zur DMG. Die TWN ist Ihr zuständiger Ansprechpartner und grundzuständiger Messstellenbetreiber (gMSB) für das  gesamte Netzgebiet in Naumburg einschließlich der Ortsteile. 

Der reguläre Stromzählertausch wird von uns kostenfrei durchgeführt. Offizielle Schreiben und Informationen zum Zählertausch erhalten Sie ausschließlich von uns. Wir raten davon ab, Verträge fremder Messstellenbetreiber unter Zeitdruck abzuschließen.  Wenn Sie dazu weitere Informationen benötigen, unser Kundenservice in der Salzstraße 15/16 in 06618 Naumburg ist gerne persönlich oder telefonisch unter der Rufnummer 03445 755-164 für Sie da.

Wann ein Einbau eines Smart Meters (moderner digitaler  Stromzähler) Pflicht ist, welche Kosten gesetzlich festgelegt sind und wo es zuverlässige Informationen zum Thema Smart Meter gibt, erhalten Sie auf nachfolgenden Menüseiten.

Allgemeine Informationen zum Messstellenbetrieb der Technische Werke Naumburg GmbH (TWN)  

Die TWN ist als grundzuständiger Messstellenbetreiber verpflichtet, Messstellen mit intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen auszustatten.

Moderne Messeinrichtungen = digitale Stromzähler 

Alle Messstellen, die nach dem Messstellenbetriebsgesetz nicht mit einem intelligenten Messsystem auszustatten sind, erhalten mindestens eine moderne Messeinrichtung. Bei Neubauten und Gebäuden mit größeren Renovierungen erfolgt der Einbau der modernen Messeinrichtung bis zur Fertigstellung des Gebäudes und bei allen anderen Messstellen erfolgt die Ausstattung mit modernen Messeinrichtungen bis zum Jahr 2032.  

Intelligente Messsysteme = digitalen Stromzähler mit Smart-Meter-Gateway als Kommunikationsmodul 

Folgende Messstellen sind mit intelligenten Messsystemen auszustatten:

  • von Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 kWh,
  • von Letztverbrauchern mit einer Vereinbarung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes,
  • von Betreibern von Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung größer 7 kW.  

Folgende Messstellen können mit intelligenten Messsystemen ausgestattet werden:

  • von Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch bis 6.000 kWh,
  • von Betreibern von Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung bis einschließlich 7 kW.  

Umfang der Ausstattung von Messstellen  

Im Netzgebiet betroffen sind nach derzeitigem Stand:

  • ca. 20.000 Zähler zum Umbau auf moderne Messeinrichtungen und
  • ca. 1.500 Zähler zum Umbau auf intelligente Messsysteme.  

Die Ausstattung mit intelligenten Messsystemen beginnt, sobald mindestens drei voneinander unabhängige Hersteller intelligente Messsysteme nach den Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes am Markt anbieten und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik dies auf seiner Internetseite veröffentlicht.

LINK: Genaue Informationen zur Ausstattungspflicht sind im § 29 MsbG zu finden.