TWN mein Strom ELEKTROTHERM für Heizungsanlagen
Gültig ab 1. Januar 2026
Mit unserem ElektroTherm-Stromprodukt bieten wir Ihnen einen günstigen Sondertarif für Wohnungen und Häuser mit elektrischer Speicherheizungs-, Wärmepumpen- und Wohnraumlüftungsanlage.
TWN mein Strom TAG & NACHT
TWN mein Strom TAG & NACHT – | ||
| netto | brutto* | |
| Grundpreis (jährlich) mit Tagnachladung ohne Tagnachladung zusätzlich für Stromwandler | 85,66 Euro 59,79 Euro 35,00 Euro | 101,94 Euro 71,15 Euro 41,65 Euro |
| Arbeitspreis* Hochtarif Niedertarif | 25,29 Cent/kWh 20,63 Cent/kWh | 30,10 Cent/kWh 24,55 Cent/kwh |
TWN mein Strom TERRATHERM
TWN mein Strom TERRATHERM – | ||
| netto | brutto* | |
| Grundpreis (jährlich) | 85,66 Euro | 101,94 Euro |
| Arbeitspreis | 23,76 Cent/kWh | 28,27 Cent/kWh |
*Die Preise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Nettopreise enthalten keine Umsatzsteuer. Die Bruttopreise sind mit der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer ausgewiesen (Stand: 01. Jan 2026: 19%) und enthalten alle derzeit gültigen Abgaben, Umlagen und Steuern.
Entlastung für Wärmepumpen-Strom
In Deutschland bestehen auf den Strompreis verschiedene staatliche Umlagen und Abgaben. Wer eine elektrisch betriebene Wärmepumpe nutzt, kann von staatlichen Stromentlastungen profitieren. Grundlage dafür sind reduzierte Umlagen, insbesondere die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage, die für den Wärmepumpenstrom auf 0,00 Cent pro Kilowattstunde reduziert werden, sowie ein Netzkostenzuschuss der Übertragungsnetzbetreiber. Ziel ist es, den Betrieb von Wärmepumpen günstiger zu machen und den Umstieg auf klimafreundliche Heiztechnologien zu fördern. Die Regelung basiert unter anderem auf § 22 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG).
Die Entlastung gilt ausschließlich für Strom, der direkt für den Betrieb der Wärmepumpe genutzt wird, nicht für den allgemeinen Haushaltsstrom. Die konkrete Höhe der Einsparung hängt vom jeweiligen Stromtarif und den örtlichen Netzentgelten ab.
Wann gilt die Umlagen-Reduzierung?
Sie gilt ausschließlich für Strom, der direkt für den Betrieb der Wärmepumpe genutzt wird, nicht für den allgemeinen Haushaltsstrom.
Voraussetzung ist ein getrennter Zähler, der den Verbrauch der Wärmepumpe erfasst.
Es muss ein Nachweis der Nutzung erbracht werden: nur Strom für die Wärmepumpe darf erfasst werden.
Die Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber ist erforderlich; dieser prüft und genehmigt die Umlagenreduzierung.
Keine Ausschlusskriterien dürfen vorliegen, z. B. offene Rückforderungsansprüche der Europäischen Kommission oder der Status „Unternehmen in Schwierigkeiten“.
Wie wird die Umlagen-Reduzierung umgesetzt?
Die Reduzierung der KWKG-Umlage und der Offshore-Netzumlage wird über den zuständigen Netzbetreiber abgewickelt. In der Praxis erfolgt die Umsetzung in mehreren Schritten:
Betreiber einer Wärmepumpe melden den Anspruch auf Umlagenreduzierung beim Stromlieferanten oder bei dem zuständigen Netzbetreiber.
Wir als Ihr Energielieferant übernehmen anschließend die Meldung beim Netzbetreiber.
Der Netzbetreiber prüft die Voraussetzungen und berücksichtigt die reduzierten Umlagesätze in der Netznutzungsabrechnung.
Die dadurch reduzierten Umlagen geben wir im Rahmen Ihres Stromliefervertrags direkt an Sie weiter.
Wichtige Fristen
Damit die Umlagenreduzierung oder Rückerstattung für ein vergangenes Kalenderjahr vollständig berücksichtigt werden kann, müssen die Anträge normalerweise bis spätestens 31. März des Folgejahres beim Netzbetreiber eingereicht werden.
Damit wir Ihre Anträge rechtzeitig beim Netzbetreiber anmelden können, bitten wir Sie, diese bis spätestens 28. Februar des Folgejahres einzureichen.
Bei späteren Meldungen kann der Anspruch nur noch anteilig oder eingeschränkt berücksichtigt werden.

