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Informationen und Links zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Gebäudeenergiegesetz (GEG) tritt zum 01. Januar 2024 in Kraft

Das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz - GEG) tritt mit den Änderungen vom 16. Oktober 2023 am 01. Januar 2024 in Kraft. Es ist mit dem Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG) eng verknüpft.

Link zum Gebäudeenergiegesetz (GEG): https://www.gesetze-im-internet.de/geg/ 

Link zum Wärmeplanungsgesetz (WPG): https://www.gesetze-im-internet.de/wpg/ 

Mit dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) werden die Grundlagen für die Einführung einer verbindlichen und flächendeckenden Wärmeplanung in Deutschland geschaffen. Damit soll die Wärmeversorgung auf Treibhausgasneutralität umgestellt werden, um zur Erreichung der Klimaziele der Bundesregierung bis 2045 beizutragen. 

Kommunen werden zur strategischen Planung verpflichtet, welche Gebiete auf welche Weise mit Wärme versorgt werden sollen, bassierend auf Kosteneffizienzüberlegungen. Das Ergebnis der Planung kann für Gebiete der Anschluss an ein Fernwärmenetz, dezentrale Wärmeversorgung durch Wärmepumpen oder die Umrüstung des Gasnetzes auf Wasserstoff, beinhalten. Diese Planung ernöglicht den Eigentümern die Auswahl der besten Wärmeversorgungslösung für Ihre Bedürfnisse.

Für das Gemeindegebiet der Stadt Naumburg mit weniger als 100.000 Einwohnern besteht eine Frist zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung bis zum 30. Juni 2028.

 

Informationen zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind auf der Homepage vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zu finden. Hier erhält man über einen Heizungswegweiser einen ersten Überblick. Fragen und Antworten (FAQ) zum GEG sind ebenfalls zu finden. 

Auf der Internetseite der Bundesregierung befinden sich ebenfalls Informationen zum GEG u.a. zur Förderung.

Unter dem Link werden Informationen zu Fördermitteln für Heizungstausch und Gebäudesanierung kommuniziert.

Eine weitere Informationsquelle zu Fragen und Antworten zum GEG sind auf der Internetseite des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. zu finden.