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Anmeldepflichtige AnlagenÜbersicht der anmelde- und zustimmungspflichtigen Anlagen

Nachfolgende Informationen sind ein Auszug aus dem "BDEW-Bundesmusterwortlaut für Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss und den Betrieb elektrischer Anlagen an das Niederspannungsnetz - TAB2023". Die TAB2023 werden im Netz der Technische Werke Naumburg GmbH (TWN) angewandt.

Damit der Netzbetreiber das Verteilungsnetz und den Netzanschluss (Hausanschluss) leistungsgerecht auslegen und mögliche Netzrückwirkungen beurteilen kann, liefert der Anschlussnehmer zusammen mit der Anmeldung die erforderlichen Angaben über die anzuschließende Kundenanlage und Verbrauchsgeräte.

Folgende Vorgänge, sowie der Anschluss und die Errichtung folgender Anlagen und Geräte bedürfen einer Anmeldung durch den Anschlussnehmer/Anschlussnutzer bzw. der Zustimmung durch den Netzbetreiber:

 

Bezeichnung

anmeldepflichtig

zustimmungspflichtig

neue Kundenanlagen / Anschlussnutzeranlagenxx
Trennung / Zusammenlegung von Anschlussnutzeranlagenxx
Änderung von Netzanschlüssen (z.B. Umverlegung)xx
Erweiterung der Kundenanlage, wenn die im Netzanschlussvertrag vereinbarte gleichtzeitig benötigte Leistung überschritten wirdxx
vorübergehend angeschlossene Anlagen, z.B. Baustellen und Schaustellerbetriebe; siehe Abschnitt 13.2 der TAB2023xx
Erzeugungsanlagenxx
steckerfertige Erzeugungsanlagen nach VDE-AR-N 4105x-
Ladeeinrichtungen für Elektrostraßenfahrzeuge mit Bemessungsleistungen bis einschließlich 12kVAx-
Ladeeinrichtungen für Elektrostraßenfahrzeuge, wenn deren Summen-Bemessungsleistung 12 kVA je Kundenanlage überschreitetxx
Einzelgeräte, auch ortsveränderliche Geräte, mit einer Nennleistung von mehr als 12 kVAxx
Geräte zur Beheizung oder Klimatisierung, ausgenommen ortsveränderliche Einzelgerätexx
schaltbare Verbrauchseinrichtungen nach Abschnitt 10.2 der TAB2023xx
Energiemanagement mit Stromsensoren im Hauptstromversorgungssystem für Anwendungsfälle nach Definition Abschnitt 3 Nr.36 der TAB2023x-
Speicher mit Einspeisung ins öffentliche Netzxx
Speicher ohne Einspeisung ins öffentliche Netz mit Bemessungsleistungen bis einschließlich 12 kVAx-
Speicher, wenn deren Summen-Bemessungsleistung 12 kVA je Kundenanlage überschreitetxx
Notstromaggregate nach Abschnitt 14.6 der TAB2023xx
elektrische Verbrauchsgeräte, die die in Kapitel 5.4 der VDE-AR-N 4100 aufgeführten Grenzwerte für Netzrückwirkungen überschreiten oder das dort beschriebene Verhältnis von Mindestkurzschlussleistung zu Anschlussleistung unterschreitenxx
Anschlussschränke im Freienxx