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Umsetzung der Preisbremsen ab April 2023

Liebe Kundinnen und Kunden,

seit Januar 2023 gelten die gesetzlichen Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen. Geplant war, die Preisbremsen ab März 2023 in Ihren Abschlagszahlungen rückwirkend zu berücksichtigen. Die IT-Dienstleister werden aber die vom Gesetzgeber geforderten zeitlichen Berechnungssystematiken nicht fristgerecht umsetzen können. Deshalb wird es auch bei der TWN eine zeitliche Verzögerung der Anrechnung um einen Monat geben.

Ihr Abschlag für den Monat März 2023 wird daher, wie in der Jahresrechnung für das Jahr 2022 ausgewiesen, noch einmal fällig.

Wichtig für Sie, Ihnen geht kein Geld verloren und Sie müssen nichts tun! In Ihrem Abschlag für den Monat April 2023 werden die Gas- bzw. Strompreisbremsen rückwirkend ab Januar 2023 entlastend für Sie berücksichtigt. Alle Kundinnen und Kunden werden rechtzeitig mit einem Schreiben über ihren neuen Abschlag ab April sowie den weiteren aktualisierten Abschlagsplan informiert. Darin erfahren Sie, wie sich die Entlastungen konkret für Sie auswirken.

Die TWN ist natürlich absolut fair. Alle Kundinnen und Kunden erhalten die volle Entlastung in Euro, die ihnen zusteht.

Die Strompreisbremse läuft bis zum 31.12.2023 und kann von der Bundesregierung bis Ende April 2024 verlängert werden.