Entlastung für Wärmepumpen-Strom

In Deutschland bestehen auf den Strompreis verschiedene staatliche Umlagen und Abgaben. Wer eine elektrisch betriebene Wärmepumpe nutzt, kann von staatlichen Stromentlastungen profitieren. Grundlage dafür sind reduzierte Umlagen, insbesondere die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage, die für den Wärmepumpenstrom auf 0,00 Cent pro Kilowattstunde reduziert werden, sowie ein Netzkostenzuschuss der Übertragungsnetzbetreiber. Ziel ist es, den Betrieb von Wärmepumpen günstiger zu machen und den Umstieg auf klimafreundliche Heiztechnologien zu fördern. Die Regelung basiert unter anderem auf § 22 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG).

Die Entlastung gilt ausschließlich für Strom, der direkt für den Betrieb der Wärmepumpe genutzt wird, nicht für den allgemeinen Haushaltsstrom. Die konkrete Höhe der Einsparung hängt vom jeweiligen Stromtarif und den örtlichen Netzentgelten ab.

Alle weiteren Informationen und den dazugehörigen Antrag finden Sie unter: TWN mein Strom Elektrotherm für Heizungsanlagen