Wasserzähler vor Frost schützen

Aufgrund der anhaltenden Minustemperaturen machen wir alle Hauseigentümer darauf aufmerksam, die Hauswasserzähler so zu schützen, dass diese bei Frost keinen Schaden nehmen. Im Keller sollten Türen als auch Fenster geschlossen bleiben und notfalls die Wasseruhr mit Dämmmaterial versehen werden. Installationen in Schächten, Schuppen oder Baugruben sollten mit besonders ausreichend Dämmstoffen versehen sein. Nach den Allgemeinen Versorgungsbedingungen haftet der Eigentümer bei Frostschäden an Wasserzählern und Installationsleitungen. Im Außenbereich sollte möglichst auf das Freihalten der Hydranten geachtet werden. Fragen zu Vorkehrungsmaßnahmen beantwortet gern unsere Abteilung Rohrnetz unter der Rufnummer: 03443 2873 421 oder 2873423. Im Falle eines Frostschadens nutzen Sie bitte die Stördienstrufnummer: 03445 755 222