Seit diesem Monat treten neue gesetzliche Regelungen in Kraft. Banken müssen bei Überweisungen, Echtzeitüberweisungen, Daueraufträgen und terminierten Überweisungen den eingegebenen Empfängernamen mit der hinterlegten IBAN abgleichen, um Betrug und Fehlerüberweisungen zu verhindern. Bei einer Übereinstimmung läuft die Überweisung wie gewohnt durch. Stimmen die Daten nicht überein, erhalten Sie eine Warnung und können die Überweisung vor Ausführung korrigieren.
Achten Sie bitte darauf, dass Sie in unserem Fall folgenden Empfängernamen verwenden: Technische Werke Naumburg GmbH. Die Abkürzung TWN GmbH wird von Bankinstituten abgelehnt.





