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FAQ´s - Ihre Fragen zu modernen Messsystemen

FAQ - Häufig gestellte Fragen zu modernen Messeinrichtungen - Wir helfen Ihnen und geben Antworten!

Die bestehenden Regeln für das Messwesen im Strombereich ändern sich durch das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende grundlegend. Wichtigster Bestandteil dieses Artikelgesetzes ist das neue Messstellenbetriebsgesetz, welches die Vorgaben zur Messung, zum Messstellenbetrieb, zu technischen Anforderungen, zur Finanzierung und Datenkommunikation neu regelt.

Die von der Bundesregierung im Jahr 2011 eingeleitete Energiewende findet in den Verteilnetzen statt. Dort werden 97% der dezentralen erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen angeschlossen. Die stetig steigende, stark schwankende und vorrangig einspeisende Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (zumeist PV- und Windkraftanlagen) erfordert es, Stromerzeugung, Stromnetze und Stromverbrauch unter Einhaltung der bisherigen Pflichten zur Versorgungssicherheit und Systemstabilität, effizient und intelligent miteinander zu verknüpfen und gleichwohl mit dem sich ändernden Verbrauchsverhalten auszubalancieren. So sollen die Netze stabil gesteuert und der erneuerbare Strom dorthin transportiert werden, wo er verbraucht wird. Anderenfalls müssten erneuerbare Energieanlagen abgeschaltet werden. Um dies zu gewährleisten wird eine sichere, standardisierte und zertifizierte moderne Mess- und Steuerungstechnik benötigt. Dies wird technisch differenziert mit Intelligenten Messsystemen (iMS) bzw. Modernen Messeinrichtungen (mME) erreicht, die zuverlässige Einspeise-, Verbrauchswerte und Netzzustandsinformationen an die Berechtigten liefern.
 

Der Gesetzgeber möchte mit der Einführung der neuen Geräte eine technische Infrastruktur für die Energiewende schaffen. Intelligente Messsysteme sollen für Letztverbraucher, Netzbetreiber und Erzeuger die notwendigen Verbrauchs- und Einspeiseinformationen bereitstellen. Mit ihrer Hilfe sollen Netzzustandsdaten übermittelt werden. Außerdem sollen sie sichere und zuverlässige Steuerungsmaßnahmen unterstützen sowie als eine Art Kommunikationsplattform im intelligenten Energienetz dienen. Zum anderen ermöglichen intelligente Messsysteme die Umsetzung variabler Tarife.

Mit Inkrafttreten des MsbG ist dies der Netzbetreiber, also die TWN. Eine entsprechende Anzeige ist bei der Bundesnetzagentur erfolgt. Diese Grundzuständigkeit ist unabhängig davon, ob es sich um „intelligente“ oder „konventionelle“ Messtechnik handelt.

Moderne Messeinrichtungen sollen die bestehenden, oft noch mechanischen, Stromzähler bis 2032 in allen Haushalten ersetzen. Das zusätzliche Smart-MeterGateway, mit dem moderne Messeinrichtungen zu intelligenten Messsystemen aufgerüstet werden können, soll im Regelfall nur bei Verbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 Kilowattstunden eingebaut werden. Die meisten Privathaushalte sind hiervon nicht betroffen, da sie einen geringeren Stromverbrauch haben. Messstellenbetreiber haben jedoch die Option, auch bei Kunden mit einem Jahresstromverbrauch unter 6.000 Kilowattstunden intelligente Messsysteme einzusetzen.

Die Umrüstung erfolgt auf Grundlage des neuen Messstellenbetriebsgesetzes, das am 2. September 2016 in Kraft getreten ist.

Ja, für die im Messstellenbetriebsgesetz genannten Fallgruppen.

Für den Einbau ist grundsätzlich der sogenannte grundzuständige Messstellenbetreiber, also wir, zuständig
 

Herkömmlichen Ferrariszähler sind mechanische Stromzähler, die den Stromverbrauch messen und nicht fernauslesbar sind. Moderne Messeinrichtungen (mME) sind digitale Stromzähler, die den Stromverbrauch messen und historische tages- wochen- monats- und jahresbezogene Energieverbrauchswerte für die letzten 24 Monate zur Verfügung stellen. Moderne Messeinrichtungen können über ein Smart-Meter-Gateway sicher in ein Kommunikationsnetz eingebunden werden

Ein intelligentes Messsystem ist eine über ein SmartMeter-Gateway in ein Kommunikationsnetz eingebundene mME zur Erfassung elektrischer Energie, das den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegelt und den besonderen technischen Richtlinien des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) genügt.

Ein Smart-Meter-Gateway ist die Kommunikationseinheit eines intelligenten Messsystems, die ein oder mehrere moderne Messeinrichtungen und weitere technische Einrichtungen, wie insbesondere Erzeugungsanlagen nach dem EEG und KWKG, zur Gewährleistung des Datenschutzes, der Datensicherheit und Interoperabilität unter Beachtung der Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sicher in ein Kommunikationsnetz einbinden kann und über Funktionalitäten zur Erfassung, Verarbeitung und Versendung von Daten verfügt.

Netzbetreiber können dank intelligenter Messsysteme ihr Stromnetz sicherer und effizienter betreiben. Stromkunden können dank intelligenter Messsysteme ihren Energieverbrauch besser kontrollieren und dadurch effizienter mit Energie umgehen. Stromlieferanten können dank intelligenter Messsysteme neue Produkte und Dienstleistungen wie zeit- und lastvariable Tarife, Apps zum Stromsparen und intelligente Haussteuerung anbieten, die den Stromkunden zu Gute kommen.

Moderne Messeinrichtungen werden anstelle des alten Zählers an Ihrem vorhandenen Zählerplatz beziehungsweise in Ihren vorhandenen Zählerschrank eingebaut. Sie bestehen im Wesentlichen aus einem elektronischen Messwerk und aus einer zweizeiligen Anzeige.

Nein. Moderne Messeinrichtungen zeigen nur den kompletten Stromverbrauch aller elektrischen Geräte Ihres Hauses beziehungsweise Ihrer Wohnung an.

In diesem Fall wird bei Ihnen der Mittelwert des Verbrauchs der letzten drei Jahre als Berechnungsgrundlage verwendet.

Wir werden bei Bestands- und Neuanlagen ab dem 01. Oktober 2017 schrittweise mit dem Einbau moderner Messeinrichtungen beginnen. Der Einbau wird bis Ende des Jahres 2032 abgeschlossen.

Die Funktionsweise der modernen Messeinrichtung wird Ihnen in einer Bedienungsanleitung erläutert. Diese ist auf dieser Seite veröffentlicht.

Für Einbau, Ablesung, Betrieb, Wartung und Ausbau von modernen Messeinrichtungen wurde vom Gesetzgeber eine Preisobergrenzen von 20,00 Euro jährlich (inklusive Mehrwertsteuer) festgelegt.

Für intelligente Messsyteme wurden vom Gesetzgeber Preisobergrenzen in Abhängigkeit des Jahresstromverbrauches festgelegt. Dabei ist der gesamte Jahresstromverbrauch am Zählpunkt maßgeblich.

Die Kosten für moderne Messeinrichtungen sind höher als die Kosten für die bisherigen Zähler.

Datenschutz und Datensicherheit sollen durch den „Privacy-by-Design“-Ansatz der neuen Technik gewährleistet sein. „Privacy by Design“ bedeutet, dass die Technik per Definition nur eingeschränkte Funktionen zulässt und ist mit einem Briefverteilzentrum vergleichbar, bei dem Absender und Empfänger bekannt sind, der Briefinhalt jedoch verschlossen bleibt.

Moderne Messeinrichtungen geben lediglich eine Information über den Stromverbrauch und sind ohne Anbindung an ein Smart-Meter-Gateway nicht fernauslesbar. Falls diese Information trotz der hohen Datenschutzstandards oder absichtlich/versehentlich durch eine Zustimmung des Kunden missbräuchlich genutzt wird, kann z.B. ein Verbrauchsprofil erstellt werden. Kritischer sind die Fälle, bei denen an das Smart-MeterGateway eines intelligenten Messsystems eine Steuerbox angeschlossen ist. Über die Steuerbox können Einspeiser und Verbraucher an- und abgeschaltet werden. Aus diesem Grund sollten auch für die Steuerbox hohe Sicherheitsstandards gelten, die das BSI aber noch erarbeitet.

Sie finden den Zählerstand auf der Anzeige in der obersten Zeile Ihrer modernen Messeinrichtung. Der Zählerstand muss einmal pro Jahr abgelesen werden. Weitere Informationen entnehmen Sie der Bedienungsanleitung.

Bei Störungen Ihrer modernen Messeinrichtung wenden Sie sich bitte an unseren Messstellenbetrieb. Er ist unter der Telefonnummer 03443 2873-418 zu erreichen.

Die modernen Messeinrichtungen speichern im Gerät Daten zu Ihrem Stromverbrauch. Neben dem aktuellen Zählerstand speichern moderne Messeinrichtungen auch tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte für die letzten 24 Monate.

Die Daten sind in der modernen Messeinrichtung so abgespeichert, dass diese bei einem Stromausfall nicht verlorengehen.

Der durch Sie oder uns abgelesene Zählerstand wird von uns an Ihren Stromversorger für die Stromabrechnung weitergeleitet. An den Stromversorger wird nur Ihr aktueller Zählerstand weitergegeben. Die gespeicherten Daten zu tages-, wochen-, monats- und jahresbezogenen Stromverbrauchswerten für die letzten 24 Monate verbleiben bei Ihnen.

Nein. Es wird nur Ihr Stromverbrauch gespeichert

Beim Einzug müssen Sie sich wie gewohnt beim Stromversorger Ihrer Wahl anmelden und die aktuellen Zählerdaten übermitteln.

Beim Neubau eines Hauses wird eine moderne Messeinrichtung eingebaut.

Beim Auszug müssen Sie sich wie gewohnt bei Ihrem Stromversorger abmelden und den aktuellen Zählerstand übermitteln. Die moderne Messeinrichtung verbleibt in Ihrem Haus beziehungsweise in Ihrer Wohnung. Ihre gespeicherten Daten zu tages-, wochen-, monats- und jahresbezogenen Stromverbrauchswerten für die letzten 24 Monate können beim Auszug durch Sie gelöscht werden.

Nein, wenn diese vorab durch Sie gelöscht worden sind.

Ihre Nachbarn sehen wie bisher nur Ihren aktuellen Zählerstand. Die gespeicherten Daten zu tages-, wochen, monats- und jahresbezogenen Stromverbrauchswerten für die letzten 24 Monate sind nicht sichtbar. Hierzu ist die Eingabe Ihrer persönlichen vierstelligen Identifikationsnummer (PIN) erforderlich.

Ihr alter Zähler wird durch uns ausgebaut und fachgerecht entsorgt.

Nein, die moderne Messeinrichtung wird wie die bisherigen Zähler einmal jährlich abgelesen. Die Ablesung erfolgt durch einen von uns beauftragten Ableser oder nach unserer Aufforderung durch Sie selbst. Die Zählerstände werden ihrem Netzbetreiber und ihrem Stromlieferanten zur Abrechnung übergeben. Alle anderen gespeicherten Daten zu tages-, wochen-, monats- und jahresbezogenen Stromverbrauchswerten für die letzten 24 Monate verbleiben bei Ihnen.

Nein, Sie benötigen keinen Internetzugang.

Ja, auch moderne Messeinrichtungen verbrauchen wie Ihre alten Zähler Strom. Der Stromverbrauch der modernen Messeinrichtung wird nicht gemessen und geht damit nicht zu Ihren Lasten.
 

Ja, die modernen Messeinrichtungen sind geeicht.

Moderne Messeinrichtungen sind acht Jahre geeicht. Die Eichgültigkeit kann im Rahmen eines Stichprobenverfahrens verlängert werden.

Nein, moderne Messeinrichtungen können nicht manipuliert werden. 

Wie bei allen elektrischen Geräten haben auch moderne Messeinrichtungen elektrische und magnetische Felder. Die gesetzlichen Grenzwerte werden deutlich unterschritten, so dass von den modernen Messeinrichtungen keine Gesundheitsgefährdung ausgeht.

Nein, das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende fordert moderne Messeinrichtungen nur für Strom.

Ja, moderne Messeinrichtungen können auf Ihren Wunsch zu einem intelligenten Messsystem aufgerüstet werden. Bitte beachten Sie, dass die intelligenten Messsysteme voraussichtlich erst ab 2018 verfügbar sind.

Sollten Sie anstelle einer modernen Messeinrichtungen ein intelligentes Messsystem bevorzugen, wenden Sie sich bitte an uns. Teilen Sie uns dies bitte nach Erhalt des Informationsanschreibens mit. Im Informationsschreiben weisen wir Sie auf den Einbau der neuen Messtechnik hin. Bitte beachten Sie: 

  • intelligente Messsysteme sind voraussichtlich erst ab 2018 verfügbar,  
  • für intelligente Messsysteme gelten die entsprechenden Entgelte je Jahresstromverbrauch, 
  • der Einbau kann nachträglich nicht wieder abgeändert werden.
     

Nach dem Einbau der modernen Messeinrichtung senden wir Ihnen die PIN auf Anfrage per Post zu. Eine mündliche Weitergabe bzw. Versand per E-Mail ist  aus Datenschutzgründen nicht möglich. 

Bitte wenden Sie sich hierzu an unsere Servicenummer
03443 2873-427
Gleiches gilt, wenn Sie Ihre PIN vergessen haben. 
Halten Sie bitte die Zählpunktbezeichnung, welche Sie Ihrer Stromrechnung entnehmen können, bereit.

Nein. Die PIN-Eingabe kann beliebig oft wiederholt werden. Die moderne Messeinrichtung wird nicht gesperrt.
 

Nein. Nach der erstmaligen PIN-Eingabe können Sie sich Ihre gespeicherten Daten zu tages-, wochen-, monats- und jahresbezogenen Stromverbrauchswerten für die letzten 24 Monate jederzeit durch kurzer Anleuchten (< 4 Sekunden) des Lichtsensors der modernen Messeinrichtung mit einer Taschenlampe ohne erneute PIN-Eingabe anzeigen lassen. Eine erneute PIN-Eingabe ist nur erforderlich, wenn Sie selbst die Anzeige der zweiten Displayzeile abgeschaltet haben.

Die PIN kann nicht geändert werden.

Nein. Für die Ablesung ist nur die erste Displayzeile relevant. Diese wird immer angezeigt und kann aus eichrechtlichen Gründen nicht abgeschaltet werden.

Wir sind gern für Sie da. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer:
03443 2873-425