
Antragstellung über die finanzierende Hausbank
Darlehen: | Laufzeit 20–30 Jahre, zinsverbilligt, Zinsgarantie bis 10 Jahre, |
Neue Förderstandards für energieeffizientes Bauen und Sanieren | ||
|---|---|---|
Programmnummer | Programm | Förderung |
150/151/430 | ||
152/430 | KfW-EH 115 (EnEV2009) | 7,5 % |
152/430 | KfW-EH 100 (EnEV2009) | 10,0 % |
152/430 | KfW-EH 85 (EnEV2009) | 12,5 % |
Einzelmaßnahmen können mit 5 % der förderfähigen Investitionskosten,
max. bis 2.500,– €/WE, gefördert werden.
Finanzierungsanteil
Weitere Informationen auf www.kfw.de.
Vor Beginn von energetischen Bau – oder Sanierungsmaßnahmen ist die
Einbeziehung eines qualifizierten Sachverständigen /Energieberater
empfehlenswert. Bei staatlich geförderten Sanierungsmaßnahmen ist die
Mitwirkung eines zugelassenen Energieberaters sogar zwingend erforderlich.
Die Honorarrechnungen des Energieberaters können im Rahmen des Förder-
programmes des BAFA (Vor-Ort-Energieberatung) ebenfalls bezuschusst werden.
Voraussetzung: das Wohngebäude muss vor dem 1. 1. 1995 errichtet worden sein.
Die Förderung beträgt hierbei bis zu 300,– € bei 1–2 Familienhäusern
und 360,– € bei Häusern ab 3 WE. Bei einer Stromsparberatung werden
nochmals 50,– € zusätzlich gewährt.
Solarkollektoren für die kombinierte Warmwasserbereitung
und Heizungsunterstützung, für die Bereitstellung von Prozesswärme
und zur solaren Kühlung:
Die Förderung beträgt 120 Euro je m² installierter Bruttokollektorfläche
(bis 40 qm). Sofern die Anlage größer als 40 m² und nicht im Rahmen der
Innovationstatbestände förderbar ist, kann diese mit einem Fördersatz von
maximal 120 Euro für die ersten 40 m² und 45 Euro für die restlichen m²
bezuschusst werden. (Stand 15. 3. 2011)
Die Förderungen sind beim Bundesministerium für Wirtschaft vor Beginn
der Baumaßnahmen zu beantragen. Mehr im Internet unter www.bafa.de.
Nach dem vereinfachten Verfahren können für folgende Investitionen Anträge
gestellt werden:
Die Förderung beträgt für Pelletkessel, Pelletöfen und Kombinationskessel
Pellets-Scheitholz von 5 kW bis 100 kW Nennwärmeleistung 36,– € je kW,
mindestens jedoch 1.000,– € (Pelletöfen mit Wassertasche) und mind. 200,– €
bei Pelletkesseln.
Bei Hackschnitzelkessel beträgt die Förderung 1.000,– € pauschal je Anlage.
Scheitholzvergaserkessel von 5 kW bis 100 kW Nennwärmeleistung und
Pufferspeicher von mindestens 30l/kW werden mit 750,– Euro je Anlage gefördert.
Die Förderung:
Die Förderungen sind beim Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
(BAFA) vor Beginn der Baumaßnahmen zu beantragen. Mehr im Internet unter
www.bafa.de.