KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm/Energieeffizient Sanieren

Antragstellung über die finanzierende Hausbank

Darlehen:

Laufzeit 20–30 Jahre, zinsverbilligt, Zinsgarantie bis 10 Jahre,
bis zu max. 5 Jahre Tilgungsfrei (s. Internet. KfW – Förderbank)

Neue Förderstandards für energieeffizientes Bauen und Sanieren

Neue Förderstandards für energieeffizientes Bauen und Sanieren
– gültig seit dem 1. 5. 2010

Programmnummer

Programm

Förderung

150/151/430

152/430


KfW-EH 115 (EnEV2009)
• Qp 115 % der Werte der EnEV2009
• HT´ 130 % der Werte der EnEV2009

7,5 %
bis 5.625 €/WE

152/430


KfW-EH 100 (EnEV2009)
• Qp 100 % der Werte der EnEV2009
• HT´ 115 % der Werte der EnEV2009

10,0 %
bis 7.500 €/WE

152/430








KfW-EH 85 (EnEV2009)
• Qp 85 % der Werte der EnEV2009
• HT´ 100 % der Werte der EnEV2009
KfW-EH 70 (EnEV2009)
• Qp 70 % der Werte der EnEV2009
• HT´ 85 % der Werte der EnEV2009
KfW-EH 55 (EnEV2009)
• Qp 55 % der Werte der EnEV2009
• HT´ 70 % der Werte der EnEV2009

12,5 %
bis 9.375 €/WE

15,0 %
bis 11.250 €/WE

17,5 %
bis 13.125 €/WE

KfW- Förderung von Einzelmaßnahmen

Einzelmaßnahmen können mit 5 % der förderfähigen Investitionskosten,
max. bis 2.500,– €/WE, gefördert werden.

  • Einzelmaßnahmen sind:
  • Wärmedämmung von Wänden
  • Wärmedämmung von Dachflächen
  • Wärmedämmung von Geschossdecken
  • Austausch von Fenstern und Außentüren
  • Einbau einer Lüftungsanlage
  • Erneuerung der Heizungsanlage

Finanzierungsanteil

  • Basis: 100 % der förderfähigen Kosten
  • maximal 75.000 Euro pro Wohneinheit bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus

Weitere Informationen auf www.kfw.de.

BAFA Förderung von „Vor- Ort“ Energieberatungen

Vor Beginn von energetischen Bau – oder Sanierungsmaßnahmen ist die
Einbeziehung eines qualifizierten Sachverständigen /Energieberater
empfehlenswert. Bei staatlich geförderten Sanierungsmaßnahmen ist die
Mitwirkung eines zugelassenen Energieberaters sogar zwingend erforderlich.
Die Honorarrechnungen des Energieberaters können im Rahmen des Förder-
programmes des BAFA (Vor-Ort-Energieberatung) ebenfalls bezuschusst werden.
Voraussetzung: das Wohngebäude muss vor dem 1. 1. 1995 errichtet worden sein.
Die Förderung beträgt hierbei bis zu 300,– € bei 1–2 Familienhäusern
und 360,– € bei Häusern ab 3 WE. Bei einer Stromsparberatung werden
nochmals 50,– € zusätzlich gewährt.

BAFA Förderung von Solaranlagen

Solarkollektoren für die kombinierte Warmwasserbereitung
und
Heizungsunterstützung, für die Bereitstellung von Prozesswärme
und zur solaren
Kühlung:

Die Förderung beträgt 120 Euro je m² installierter Bruttokollektorfläche
(bis 40 qm). Sofern die Anlage größer als 40 m² und nicht im Rahmen der
Innovationstatbestände förderbar ist, kann diese mit einem Fördersatz von
maximal 120 Euro für die ersten 40 m² und 45 Euro für die restlichen m²
bezuschusst werden. (Stand 15. 3. 2011)

Die Förderungen sind beim Bundesministerium für Wirtschaft vor Beginn
der Baumaßnahmen zu beantragen. Mehr im Internet unter www.bafa.de.

BAFA Förderung von Biomasseanlagen

Nach dem vereinfachten Verfahren können für folgende Investitionen Anträge
gestellt werden:

  • automatisch beschickte Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse (Pelletananlagen)
  • automatisch beschickte Scheitholzvergaserkess
  • automatisch beschickte Biomassekessel

Die Förderung beträgt für Pelletkessel, Pelletöfen und Kombinationskessel
Pellets-Scheitholz von 5 kW bis 100 kW Nennwärmeleistung 36,– € je kW,
mindestens jedoch 1.000,– € (Pelletöfen mit Wassertasche) und mind. 200,– €
bei Pelletkesseln.

Bei Hackschnitzelkessel beträgt die Förderung 1.000,– € pauschal je Anlage.

Scheitholzvergaserkessel von 5 kW bis 100 kW Nennwärmeleistung und
Pufferspeicher von mindestens 30l/kW werden mit 750,– Euro je Anlage gefördert.

BAFA Förderung von Wärmepumpen

Die Förderung:

  • Luft/Wasserwärmepumpe (JAZ ≥ 3,5)
    bis 20 kW pauschal 900,– €, ab 20 kW pauschal 1.200,- €
  • Sole/Wasser- oder Wasser/Wasserwärmepumpe (JAZ ≥ 3,8)
    bis 10 kW pauschal = 2.400,– €, von 10–20 kW = 2.400,– € + 100,– €/kW
    (ab 10 kW)
  • Gasmotorisch angetriebene Wärmepumpen (JAZ ≥ 1,3)
    von 20–100 kW = 2.400,– € + 100,– €/kW (ab 10 kW)
  • Kombinationsbonus 600,– € (bis 31. 12. 2011),
    wenn gleichzeitig eine förderfähige thermische Solaranlage installiert wurde.
    Ab dem 1. 1. 2012 = 500,– €.

Die Förderungen sind beim Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
(BAFA) vor Beginn der Baumaßnahmen zu beantragen. Mehr im Internet unter
www.bafa.de.

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